Anthropozentrische Fehleinschätzungen

Frühwald und Konrad Lorenz: Wissenschaft, Naturerkenntnis

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Wolfgang Frühwald Wolfgang Frühwald

Literaturhistoriker und Wissenschaftstheoretiker

"Es stehen [...] zwei höchst unterschiedliche Weisen der Wahrnehmung von Realität gegeneinander:

  • ein von Wissenschaftsangst und Erkenntnisekel gepeinigter Irrationalismus
    [Siehe: Erste-Person-Perspektive und Ernest Jones!]
  • und jene wissenschaftlich-rationale Wahrnehmung der Welt, welche sicher nicht die einzige Perspektive auf die Welt und den Menschen ist, welche aber den größten Teil jenes Potentials zur Verfügung stellt, das der Mensch zum Überleben seiner Art und seiner Welt braucht.
    [Siehe: Dritte-Person-Perspektive!]

Ich bin weit entfernt, die ernsten Gefahren zu leugnen, die unserer Welt und zumal ihrer Gen-Ausstattung drohen, das Artensterben, die Vermüllung, die Auszehrung der Biosphäre, die soziale und ökonomische Verelendung von zwei Drittel der über fünf Milliarden [1992] auf unserer Welt lebenden Menschen.

Aber diese Gefahren sind sämtlich nur durch eine bessere Kenntnis ihrer Ursachen und Strukturen, demnach durch mehr, nicht durch weniger Wissenschaft zu lösen."

Ernest Jones Ernest Jones Psychoanalytiker

"Die Kontroverse zwischen Ärzten und Juristen über die Verantwortlichkeit für ein Verbrechen ist sehr alt. Die Ärzte ziehen bei dieser Auseinandersetzung gewöhnlich den kürzeren, da sie die Prämissen der Juristen als unanfechtbar hinnehmen müssen, und sie werden zu vergeblichen Versuchen gezwungen, eine durch Gesetze [hier im Gegensatz zu den Naturgesetzen besser "Jurismen" genannt] geschaffene Fiktion auf die Wirklichkeit anzuwenden. Unter der Annahme, dass bestimmte seelische Zustände und Impulse entweder nur durch »Krankheit« oder durch »schuldhaftes Verhalten« verursacht werden --- zwei in diesem Zusammenhang gleichermaßen vage Begriffe --- wird von den Ärzten verlangt, zwischen beiden scharf zu unterscheiden, wobei sie natürlich Schiffbruch erleiden müssen. Die diese Annahme zugrunde liegende Voraussetzung scheint zu sein, dass das [juristische] Gesetz einige Handlungsweisen vorsieht, die eine bestimmte Ursache haben, nämlich Krankheit, während alle anderen als Werk des freien Willens gewertet werden, der für so allmächtig gehalten wird, dass es das erste Glied in einer Kette von Gedanken oder Handlungen bilden kann. [Siehe zum "freien Willen" auch Wolf Singer!] Indem die Ärzte eine besonders willkürliche Unterscheidung zwischen geistiger Gesundheit und Krankheit akzeptieren, setzen sie sich über die Erkenntnisse ihrer eigenen Wissenschaft hinweg, und indem sie die juristischen Auffassung vom »freien Willen« akzeptieren, geben sie das einzige grundlegende Prinzip aller Wissenschaft überhaupt auf.
Der Trieb, ein Verbrechen, sogar ein schweres, zu begehen, um dadurch das Schuldgefühl zu unterdrücken, das aus dem unbewussten Wunsch nach einer noch verborgeneren Handlung erwächst, stellt durchaus keinen seltenen Mechanismus dar. Das ist eine der vielen unerwarteten Entdeckungen der Psychoanalyse [...]

Jura

Die Tatsache, dass die Psychoanalytiker notwendigerweise einen deterministischen [die menschliche Willensfreiheit ausschließenden] Standpunkt gegenüber der Frage der moralischen Verantwortlichkeit einnehmen, hat einige leichtfertige Kritiker dazu gebracht, ihnen eine völlige Ablehnung der Strafe zu unterstellen, eine Ansicht, die in Wirklichkeit kein Psychoanalytiker je vertreten hat. Das ganze Problem der Strafe --- sowohl auf diesem Gebiet als auch in der Erziehung --- bedarf dringend der psychologischen Erforschung. Das zumindest könnten die Psychoanalytiker verlangen. Es ist jedenfalls klar, dass sich bei dem gegenwärtigen Strafrechtssystem hinter den Motiven der Abschreckung und Besserung, die gewöhnlich vorgebracht werden, oft das tiefere Motiv der Vergeltung verbirgt [...] Intoleranz gegenüber Vergehen anderer ist ein sicheres Zeichen eines schlechten Gewissens, der Anstrengungen, die es kostet, verbotene unbewusste Triebregungen zu unterdrücken.
Die Entrüstung, die die meisten Menschen bei jedem drohenden Kontakt zwischen Rechtswesen und Psychologie (...) äußern, ist in der Tat wohlbegründet, denn

jeder Versuch, die zur Diskussion stehenden Probleme der menschlichen Natur zu ergründen und zu verstehen, würde wahrscheinlich eine beträchtliche Revolutionierung der augenblicklichen Methoden und Einstellungen der Justiz zur Folge haben."

Konrad Lorenz Konrad Lorenz
Ethologe und Mediziner

"Wenn man biologisch denken gelernt hat und von der Macht der instinktiven Antriebe ebenso weiß wie von der relativen Ohnmacht aller verantwortlichen Moral und aller guten Vorsätze und wenn man zusätzlich noch einige psychiatrisch-tiefenpsychologische Einsicht in das Zustandekommen von Störungen sozialen Verhaltens hat, ist einem die Möglichkeit benommen, den »Delinquenten« mit jenem selbstgerechten Zorne zu verdammen, wie jeder gefühlsstarke Naive dies tut. Man sieht dann im Ausfallbehafteten weit mehr den bemitleidenswerten Kranken als den satanisch Bösen, was rein theoretisch ja auch völlig richtig ist. Wenn dann aber zu dieser berechtigten Einstellung noch der Irrglaube der pseudodemokratischen Doktrin tritt, dass alles menschliche Verhalten durch Konditionierung strukturiert, daher auch durch sie unbegrenzt verändert und korrigiert werden könne, so kommt es zur schweren Versündigung an der menschlichen Gesellschaft."

(Siehe hierzu auch Wolf Singer!)

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