Psychoanalytiker
"Die Kontroverse zwischen Ärzten und Juristen über die
Verantwortlichkeit für ein Verbrechen ist sehr alt. Die Ärzte ziehen
bei dieser Auseinandersetzung gewöhnlich den kürzeren, da sie
die Prämissen der Juristen als unanfechtbar hinnehmen müssen,
und sie werden zu vergeblichen Versuchen gezwungen, eine durch Gesetze
[hier im Gegensatz zu den Naturgesetzen besser "Jurismen" genannt]
geschaffene Fiktion auf die Wirklichkeit anzuwenden. Unter der Annahme, dass
bestimmte seelische Zustände und Impulse entweder nur durch »Krankheit« oder durch »schuldhaftes
Verhalten« verursacht werden --- zwei in diesem Zusammenhang gleichermaßen
vage Begriffe --- wird von den Ärzten verlangt, zwischen beiden scharf zu
unterscheiden, wobei sie natürlich Schiffbruch erleiden müssen.
Die diese Annahme zugrunde liegende Voraussetzung scheint zu sein, dass das
[juristische] Gesetz einige Handlungsweisen vorsieht, die eine bestimmte
Ursache haben, nämlich Krankheit, während alle anderen als
Werk des freien Willens gewertet werden, der für so allmächtig
gehalten wird, dass es das erste Glied in einer Kette von Gedanken oder
Handlungen bilden kann. [Siehe zum "freien Willen" auch Wolf Singer!]
Indem die Ärzte eine besonders willkürliche Unterscheidung zwischen
geistiger Gesundheit und Krankheit akzeptieren, setzen sie sich über
die Erkenntnisse ihrer eigenen Wissenschaft hinweg, und indem sie die
juristischen Auffassung vom »freien Willen« akzeptieren, geben sie
das einzige grundlegende Prinzip aller Wissenschaft überhaupt auf.
Der Trieb, ein Verbrechen, sogar ein schweres, zu begehen, um dadurch das
Schuldgefühl zu unterdrücken, das aus dem unbewussten Wunsch nach
einer noch verborgeneren Handlung erwächst, stellt durchaus keinen
seltenen Mechanismus dar. Das ist eine der vielen unerwarteten
Entdeckungen der Psychoanalyse [...]
Die Tatsache, dass die Psychoanalytiker notwendigerweise einen
deterministischen [die menschliche Willensfreiheit ausschließenden]
Standpunkt gegenüber der Frage der moralischen Verantwortlichkeit
einnehmen, hat einige leichtfertige Kritiker dazu gebracht, ihnen eine
völlige Ablehnung der Strafe zu unterstellen, eine Ansicht, die in
Wirklichkeit kein Psychoanalytiker je vertreten hat. Das ganze Problem
der Strafe --- sowohl auf diesem Gebiet als auch in der Erziehung ---
bedarf dringend der psychologischen Erforschung. Das zumindest könnten
die Psychoanalytiker verlangen. Es ist jedenfalls klar, dass sich bei
dem gegenwärtigen Strafrechtssystem hinter den Motiven der Abschreckung
und Besserung, die gewöhnlich vorgebracht werden, oft das tiefere Motiv
der Vergeltung verbirgt [...] Intoleranz gegenüber Vergehen anderer ist
ein sicheres Zeichen eines schlechten Gewissens, der Anstrengungen, die
es kostet, verbotene unbewusste Triebregungen zu unterdrücken.
Die Entrüstung, die die meisten Menschen bei jedem drohenden Kontakt
zwischen Rechtswesen und Psychologie (...) äußern, ist in der Tat
wohlbegründet, denn
jeder Versuch, die zur Diskussion stehenden Probleme der menschlichen
Natur zu ergründen und zu verstehen, würde wahrscheinlich eine
beträchtliche Revolutionierung der augenblicklichen Methoden und
Einstellungen der Justiz zur Folge haben."
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